Das J2-Visum ist ein US-Nichteinwanderungsvisum für den Ehepartner oder unterhaltsberechtigte, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren eines J1-Visum-Inhabers. Da die Inhaber eines J2-Visums vom Status der J1-Person abhängig sind, wird jede Änderung des J1-Status auch Änderungen des J2-Status nach sich ziehen.

Die J1-Kategorien Au Pair, Lagerberater, Schüler der Sekundarstufe und Arbeits- und Reiseteilnehmer dürfen keine J2-Unterhaltsberechtigten haben.

Anforderungen an das J2-Visum

Die Voraussetzungen für ein J2-Visum sind wie folgt:

Viele Menschen, die in einer Beziehung leben, aber noch nicht verheiratet sind, fragen sich, ob sie ihren J1-Partner in die USA begleiten können. Sofern Sie nicht mit dem Inhaber des J1-Visums verheiratet sind und einen authentischen Heiratsnachweis haben, kommen Sie nicht für ein J2-Visum für Familienangehörige in Frage.

Belege für einen Antrag auf ein J2-Visum

Um ein J2-Visum zu beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente zusammenstellen:

Wie beantrage ich ein J2-Visum?

Der Antrag für ein J2-Visum ist mit dem Antrag für ein J1-Visum vergleichbar. Wenn der J1-Sponsor die Einreise von unterhaltsberechtigten Personen erlaubt, stellt er diesen ein separates DS-2019-Formular aus. Mit diesem Formular ist das Verfahren für den J2-Antrag wie folgt:

  1. Bewerben Sie sich online, indem Sie das Formular DS-160 ausfüllen.
  2. Zahlung der Visumantragsgebühr von 185 $.
  3. Planen Sie einen Termin für das Vorstellungsgespräch und erhalten Sie das Bestätigungsschreiben.
  4. Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.
  5. Nehmen Sie an dem Gespräch teil, bei dem Ihnen Fragen zum J2-Visum gestellt werden, die sich auf Ihre Absichten in den USA, Ihre Beziehung zum Inhaber des J1-Visums und Ihre finanzielle Situation beziehen.

Mit diesem Visum können Sie zur gleichen Zeit oder nach dem Inhaber des J1-Visums in die USA reisen. Sie können jedoch nicht vor dem Inhaber des J1-Visums in die USA einreisen.

Bearbeitungszeit für das J2-Visum

Die Bearbeitungszeit für ein J2-Visum ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Da die US-Botschaften unterschiedliche Arbeitsbelastungen haben, kann die Bearbeitung Ihres Visums mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Die allgemeine Bearbeitungsdauer für ein J2-Visum beträgt jedoch etwa 30 Tage oder 1 Monat. Wenn Sie also Ihren Antrag bei der US-Botschaft einreichen, können Sie innerhalb von 30 Tagen mit einer Antwort rechnen, ob Sie das J2-Visum erhalten haben oder nicht.

Gültigkeit des J2-Visums

Da Sie vom Inhaber des J1-Visums unterhaltsberechtigt sind, ist die Gültigkeit Ihres J2-Visums direkt mit der des Inhabers verknüpft. Das bedeutet, dass Ihr J2-Visum so lange gültig ist, wie das J1-Visum gültig ist. Wenn Ihr Ehepartner mit einem J1-Visum ein Visum mit einer Gültigkeit von 2 Jahren hat, wird Ihr J2-Visum für den gleichen Zeitraum gültig sein.

Wenn der Inhaber des J1-Visums eine Verlängerung des Visums beantragt und sein Antrag genehmigt wird, können Sie ebenfalls eine Verlängerung beantragen. Sobald Ihre Verlängerung genehmigt wurde, erhalten Sie ein neues Formular DS-2019.

Da die meisten J1-Visa einen zweijährigen Aufenthalt im Herkunftsland erfordern, gilt diese Regel auch für Ihre Unterhaltsberechtigten. Wenn also Ihr Ehepartner diese Anforderung erfüllt, hängt auch Ihr J2-Visum davon ab. Das bedeutet, dass Sie nach Ablauf Ihres Visums in Ihr Heimatland zurückkehren und dort zwei Jahre lang bleiben müssen, bevor Sie ein ähnliches Visum beantragen können, mit Ausnahme eines Besucher- oder Touristenvisums.

Was dürfen Inhaber eines J2-Visums tun?

Inhaber eines J-2-Visums sind berechtigt, sich für ein Universitätsstudium einzuschreiben, einen Führerschein zu erwerben, Bankkonten zu eröffnen, jederzeit innerhalb und außerhalb der USA zu reisen und unter bestimmten Umständen auch zu arbeiten.

Können Sie den Status eines J2-Visums ändern?

Dies ist nur möglich, wenn Sie sich nicht zwei Jahre lang in Ihrem Land aufhalten müssen. Sie können eine Arbeit finden, die Sie für eine andere Art von Visum qualifiziert. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber Ihr Formular I-129 ausfüllen, damit Sie die Arbeit aufnehmen können.

Darüber hinaus sind auch Inhaber eines J2-Visums berechtigt, eine Green Card zu beantragen. Wenn die J1-Person eine Green Card erhält, erhalten auch Sie als unterhaltsberechtigte Person eine Green Card. Sie können jedoch auch selbst einen Antrag aus familiären oder beruflichen Gründen stellen.

Kann ich einen Antrag auf Befreiung vom J2-Visum stellen?

Wenn der Inhaber des J1-Visums aus akzeptablen Gründen eine Befreiung beantragt, brauchen Sie als unterhaltsberechtigte Person nicht auch einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Die Befreiung vom J2-Visum ist automatisch mit dem J1-Visum verbunden. Wenn die US-Regierung eine Ausnahmegenehmigung für J1 erteilt, gilt diese auch für deren Angehörige.

In einigen Fällen können Sie jedoch eine Befreiung vom J2-Visum beantragen:

Neben diesen drei Fällen müssen Sie auch Unterlagen einreichen, in denen Sie erklären, warum Sie eine Befreiung vom J2-Visum beantragen und die J1-Person dies nicht tut und warum Sie die Befreiung verdienen.

Können Sie mit einem J2-Visum arbeiten?

Inhaber eines J2-Visums können in den USA arbeiten, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung (Employment Authorization Document, EAD) erhalten.

Es wird empfohlen, den Antrag auf ADE drei bis vier Monate nach Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten zu stellen. Dies bedeutet, dass Sie der US-Regierung den Nachweis erbracht haben, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Ausgaben in den ersten Monaten in den USA zu decken. Wenn Sie sofort einen EAD-Antrag stellen, besteht die Gefahr, dass Sie Ihre finanzielle Situation in Frage stellen.

Um sich für ADE zu bewerben, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein:

Wenn Sie den ADE erhalten, können Sie in den USA Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Wenn Ihr EAD vor dem Ablaufdatum Ihres DS-2019 ausläuft, können Sie eine Verlängerung beantragen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie auch eine Sozialversicherungsnummer (SSN) und sind verpflichtet, Ihre Steuern gemäß den US-Gesetzen zu erklären.